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VG Hamburg, 27.03.1998 - 5 VG 1235/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten …
Auszug aus VG Hamburg, 27.03.1998 - 5 VG 1235/98
In Anlehnung an die Begriffsbestimmung zur eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 122 Satz 1 BSHG (vgl. hierzu BVerwG; Urteil vom 17.5.1995 - BVerwG 5 C 16/93 -, juris) ist eine Auflösung der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft und damit ein Getrenntleben der Ehegatten im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG anzunehmen, wenn sich die Beziehungen der Ehegatten durch keine inneren Bindungen mehr auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Ehepartner füreinander in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwarten lassen.